Weitere Entscheidung unten: LSG Thüringen, 09.01.2006

Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R 885/05, L 6 RA 542/02   

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https://dejure.org/2006,23195
LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R 885/05, L 6 RA 542/02 (https://dejure.org/2006,23195)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09.01.2006 - L 6 R 885/05, L 6 RA 542/02 (https://dejure.org/2006,23195)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - L 6 R 885/05, L 6 RA 542/02 (https://dejure.org/2006,23195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung; Maßstab der Ermöglichung der Ordnung des Prozessstoffs im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit; Vorliegen sich vom Ergebnis her beeinflussender unterschiedlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 95/94

    Höhe des Anspruchs bei Rentenüberleitung - Besonderheiten bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R 885/05
    Die nach § 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) ergangenen Bescheide des Zusatzversorgungsträgers (Verfahren mit dem Az.: L 6 RA 542/02) enthalten Feststellungen über unselbständige Vorfragen der Rentenberechnung (Verfahren mit dem Az.: L 6 R 885/05), die für deren Höhe maßgeblich sind (vgl. BSG vom 14. Mai 1996 - Az.: 4 RA 95/94, nach juris).
  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R 885/05
    Maßstab hierfür ist, ob die Verbindung die Ordnung des Prozessstoffs im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit ermöglicht (vgl. BVerfG vom 10. Juli 1996 - Az.: Az: 2 BvR 65/95, 2 BvR 66/95, 2 BvR 67/95, 2 BvR 68/95, 2 BvR 69/95, 2 BvR 70/95, 2 BvR 71/95, 2 BvR 72/95, 2 BvR 73/95, 2 BvR 74/95, nach juris).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Die gegen den Versorgungsträger gerichtete Klage mit dem Ziel einer Entgeltfeststellung ohne Absenkung der Entgelte nach § 6 Abs. 2 AAÜG ist vom Sozialgericht (Urteil vom 31. Mai 2002 - S 3 RA 951/00) und vom Landessozialgericht Thüringen (Urteil vom 27. März 2006 - L 6 RA 542/02) als unzulässig verworfen worden.
  • LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R A 542/02

    Notwendigkeit der Identität des Streitgegenstands i.R.d. Verbindung eines

    Der Antrag des Klägers auf Verbindung der Verfahren Az.: L 6 R 885/05 und Az.: L 6 RA 542/02 wird abgelehnt.

    Der Antrag des Klägers auf Beiladung der Deutschen Rentenversicherung Bund - Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme - zum Verfahren Az.: L 6 R 885/05 und der Deutschen Rentenversicherung Bund - Rentenversicherungsträger - zum Verfahren Az.: L 6 RA 542/02 wird abgelehnt.

    Die nach § 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) ergangenen Bescheide des Zusatzversorgungsträgers (Verfahren mit dem Az.: L 6 RA 542/02) enthalten Feststellungen über unselbständige Vorfragen der Rentenberechnung (Verfahren mit dem Az.: L 6 R 885/05), die für deren Höhe maßgeblich sind (vgl. BSG vom 14. Mai 1996 - Az.: 4 RA 95/94, nach juris).

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   LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 RA 542/02   

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https://dejure.org/2006,29395
LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 RA 542/02 (https://dejure.org/2006,29395)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09.01.2006 - L 6 RA 542/02 (https://dejure.org/2006,29395)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - L 6 RA 542/02 (https://dejure.org/2006,29395)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berechtigung der Sozialgerichte zur Verbindung mehrerer anhängiger Rechtsstreitigkeiten derselben Beteiligten oder verschiedener Beteiligter zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung; Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung nach § 75 Abs. 2 ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus der

    Nach Einlegung der Berufung (Az.: L 6 RA 542/02) hob der Versorgungsträger mit Bescheid vom 14. November 2005 aufgrund der Neufassung des § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG im Ersten Gesetz zur Änderung des AAÜG vom 21. Juni 2005 (1. AAÜG-ÄndG, BGBl. I S. 1672) "die Feststellungen im Bescheid vom 11.05.2005 hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anwendung einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze" ab 1. Januar 1997 für die Zeit vom 1. Mai 1969 bis 31. Juli 1970 auf.

    Mit Beschluss vom 9. Januar 2006 hat der Senat die beantragte Verbindung der Verfahren Az.: L 6 R 885/05 und L 6 RA 542/02 abgelehnt.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der Prozess- und der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, der Gerichtsakte aus dem Verfahren Az.: L 6 RA 542/02 und der Akte des Versorgungsträgers Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Das mit der Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung (Beschluss des BSG vom 2. Februar 2007 - Az.: B 4 RS 56/06 B) rechtskräftige (§ 160a Abs. 4 S. 4 SGG) Senatsurteil vom 27. März 2006 (Az.: L 6 RA 542/02) steht der Entscheidung nicht im Wege.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. März 2006 (Az.: L 6 RA 542/02) ausdrücklich festgestellt, dass sich dieser Rechtsstreit nur gegen den Versorgungsträger gerichtet hatte.

  • SG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05
    Nach Einlegung der Berufung (Az.: L 6 RA 542/02) hob der Versorgungsträger mit Bescheid vom 14. November 2005 aufgrund der Neufassung des § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG im Ersten Gesetz zur Änderung des AAÜG vom 21. Juni 2005 (1. AAÜG-ÄndG, BGBl. I S. 1672) "die Feststellungen im Bescheid vom 11.05.2005 hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anwendung einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze" ab 1. Januar 1997 für die Zeit vom 1. Mai 1969 bis 31. Juli 1970 auf.

    Mit Beschluss vom 9. Januar 2006 hat der Senat die beantragte Verbindung der Verfahren Az.: L 6 R 885/05 und L 6 RA 542/02 abgelehnt.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der Prozess- und der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, der Gerichtsakte aus dem Verfahren Az.: L 6 RA 542/02 und der Akte des Versorgungsträgers Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Das mit der Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung (Beschluss des BSG vom 2. Februar 2007 - Az.: B 4 RS 56/06 B) rechtskräftige (§ 160a Abs. 4 S. 4 SGG) Senatsurteil vom 27. März 2006 (Az.: L 6 RA 542/02) steht der Entscheidung nicht im Wege.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. März 2006 (Az.: L 6 RA 542/02) ausdrücklich festgestellt, dass sich dieser Rechtsstreit nur gegen den Versorgungsträger gerichtet hatte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

    Sie hat die Auffassung vertreten, dass eine Klage gegen die Anwendung der besonderen BBG gem. § 6 Abs. 2 AAÜG bei der Berechnung der Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nur gegen den Rentenversicherungsträger zulässig sei (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R; ebenso Landessozialgericht (LSG) Thüringen, Urteil vom 27. März 2006, L 6 RA 542/02, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006, L 1 RA 94/03, Sächsisches LSG, Urteil vom 04. Juli 2006, L 4 RA 66/03).

    Diese vom BSG in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung ist vom BVerfG als unbedenklich angesehen worden (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2000, 1 BvR 1412/99, zitiert nach Juris, und vom 09. März 2000, 1 BvR 2216/96, in SozR 3- 8570 § 8 Nr. 5), sie wird auch von anderen Senaten der LSG geteilt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 08. Dezember 2010, L 17 RA 3/98 W05, noch nicht veröffentlicht, vom 27. August 2010, L 22 R 1028/08, noch nicht veröffentlicht, und vom 30. Mai 2006, L 1 R 94/03, zitiert nach Juris; LSG Thüringen Urteil vom 27. März 2006, L 6 RA 542/02).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1548/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

    Diese vom BSG in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung ist vom BVerfG als unbedenklich angesehen worden (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, zitiert nach Juris, und vom 09. März 2000 - 1 BvR 2216/96 -, in SozR 3- 8570 § 8 Nr. 5), sie wird auch von anderen Senaten der Landessozialgerichte (LSG) geteilt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 08. Dezember 2010 - L 17 RA 3/98 W05 -, noch nicht veröffentlicht, vom 27. August 2010 - L 22 R 1028/08 -, noch nicht veröffentlicht, und vom 30. Mai 2006 - L 1 R 94/03 -, zitiert nach Juris; LSG Thüringen Urteil vom 27. März 2006 - L 6 RA 542/02 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1350/07

    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des

    Diese vom BSG in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung ist vom BVerfG als unbedenklich angesehen worden (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, zitiert nach Juris, und vom 09. März 2000 - 1 BvR 2216/96 -, in SozR 3- 8570 § 8 Nr. 5), sie wird auch von anderen Senaten der Landessozialgerichte (LSG) geteilt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 08. Dezember 2010 - L 17 RA 3/98 W05 -, noch nicht veröffentlicht, vom 27. August 2010 - L 22 R 1028/08 -, noch nicht veröffentlicht, und vom 30. Mai 2006 - L 1 R 94/03 -, zitiert nach Juris; LSG Thüringen Urteil vom 27. März 2006 - L 6 RA 542/02 -).
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